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Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sollen bestmöglich am Leben teilhaben können. Dafür soll die Barrierefreiheit die nötigen Grundlagen schaffen. Öffentliche Neubauten müssen deshalb bauliche Mindeststandards aufweisen, um körperlich beeinträchtigen Menschen den nötigen Zugang zu gewähren. Aber auch auf anderen Ebenen muss die Inklusion beachtet werden. Informationsangebote und Kommunikationsmittel müssen auch für Menschen mit einer beeinträchtigten Sinneswahrnehmung verfügbar und nutzbar sein. Vor allem im Alter, wenn körperliche Gebrechen zunehmen und Menschen vermehrt auf Hilfsmittel angewiesen sind, wird der barrierefreie Zugang zum gesellschaftlichen Leben, zu Informationen und Kommunikationsmitteln zu einem wichtigen Thema. Natürlich können auch junge Menschen beispielsweise nach einem Unfall auf Mobilitätshilfen angewiesen sein, häufig trifft dieses Schicksal jedoch Seniorinnen und Senioren.

So will es der Gesetzgeber

Wer auf Hilfsmittel angewiesen ist, möchte trotz der eigenen Beeinträchtigung niemandem zur Last fallen. In Deutschland wird nahezu alles per Gesetz oder Verordnung geregelt. Das Behindertengleichstellungsgesetz definiert beispielsweise den genauen Umfang der Barrierefreiheit. Diese ist laut Gesetz so herzustellen, dass „behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel, Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen nutzen können. Die deutschen Regelungen sind so umfassend, dass sie auf nahezu jeden Lebensbereich anzuwenden sind. Vor allem in der Pflege, aber auch im öffentlichen Raum, kommen diese Vorschriften häufig zur Anwendung. So müssen Filme im deutschen Fernsehen auch in einer Fassung für sehbehinderte Menschen verfügbar sein. Ebenso muss stets die Möglichkeit zum Einblenden der Untertitel für Hörgeschädigte vorliegen. Doch es gibt auch Kritik an der bisherigen Umsetzung und Einhaltung der Gesetze zur Barrierefreiheit in Deutschland – häufig wird sie nur selten überprüft.

Barrierefreiheit in der Realität

Wie bereits zum Fernsehen beschrieben, halten sich noch nicht alle Sender daran, was der zitierte Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes formuliert. Doch auch bei Neubauten und umfassenden baulichen Sanierungen werden längst nicht immer barrierefreie Lösungen geschaffen. Behindertentoiletten gehören zwar mittlerweile eigentlich zur Standardausstattung vieler öffentlicher Gebäude, doch häufig ist der Zugang zum Gebäude nicht ohne fremde Hilfe möglich. Rampen werden zu klein oder teilweise so steil errichtet, dass es Rollstuhlnutzern ohne helfende Hände nur schwerlich gelingt, sie zu erklimmen. Mancherorts muss man sich glücklich schätzen, wenn die Barrierefreiheit so umgesetzt wird, wie sie vom Gesetz gedacht war. Teilhabe und uneingeschränkter Zugang sind leider noch nicht immer und überall gegeben.

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