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Demenz Pflegestufen/Pflegegrade

Demenzkranke sind im Alltag häufig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Dabei muss es nicht immer eine nahestehende Person, sondern kann auch eine Pflegekraft sein, die unterstützend wirkt. Je nach Pflegebedürftigkeit stehen Betroffenen unterschiedliche Leistungen zu. Was früher durch Demenz Pflegestufen definiert wurde, wird jetzt mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz ab dem 1. Januar 2017 durch Pflegegrade ersetzt. Dadurch stehen nun demenziell kranke Menschen mit körperlich beeinträchtigten auf gleicher, oftmals sogar verbesserter Stufe.

Von Demenz Pflegestufen zu Pflegegraden

Bisher stand oft in der Kritik, dass die Pflegestufen besonders für Menschen mit geistiger Erkrankung nicht ausreichend Leistungen definieren und die erfolgreiche Einstufung erschwert war, da vielmehr die körperlichen Einschränkungen im Vordergrund standen und nicht die kognitiven Fähigkeiten, bzw. einer vorhandenen Demenz die damit verbundenen Einschränkungen. Mit den neuen Pflegegraden sollen nun auch diese einen Anspruch auf eine dauerhafte Hilfe bei Körperpflege, Einkäufen und anderen alltäglichen Tätigkeiten bekommen. Wer bereits eine Pflegestufe erhalten hatte, wir nun automatisch in den passenden Pflegegrad überführt. Bei  einer diagnostizierten Demenz wird sogar ein Pflegegrad übersprungen. Wer also beispielsweise bereits eine Pflegestufe 0 hatte, wird nun in Pflegegrad 2 eingestuft und hat somit Anspruch auf weitaus mehr Leistungen als bisher.

 

Vorteile der Änderungen für Demenzkranke

Durch die Änderungen im Gesetz können Betroffene nun ihre finanzielle Lage verbessern und zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Psychische Erkrankungen werden damit bei der Einteilung in Pflegestufen bzw. Pflegegrade den physischen gleichgesetzt und sogar finanziell stärker aus den Pflegekassen unterstützt. Folgendes hat sich im Allgemeinen verbessert:

  • Neue Kriterien bei der Begutachtung
  • Stärkere Berücksichtigung von Demenzkranken
  • Angleichung der finanziellen Mitteln an die Preisentwicklung
  • Höhere finanzielle Unterstützung

Ansprüche für Demenzerkrankte

Demenzerkrankte haben Ansprüche auf diverse Leistungen abhängig von ihrer Pflegestufe bzw. ihrem Pflegegrad. So stehen ihnen entsprechende Pflegehilfsmittel sowie Verhinderungspflege zu. Außerdem können sie von Zuschüssen profitieren, die zur Verbesserung ihres Wohnumfelds eingesetzt werden. Entsprechend können individuelle Anpassungen vorgenommen werden, um den Alltag zu erleichtern.

Zusätzlich zu den allgemeinen Ansprüchen gibt es einen Entlastungsbetrag §45b, SGB XI. Dieser gilt für bestimmte zweckgebundene Angebote, um die Erkrankten im täglichen Leben zu unterstützen. Dazu gehören ebenfalls Leistungen für Tages- oder Nachtpflege oder niedrigschwellige Betreuungsangebote. Weitere Informationen dazu können Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auch bei uns erfragen. In diesem Fall erhalten auch Angehörige eine Pflegeberatung.

Demenz Pflegegrade und Begutachtung

Mit der Änderung der Leistungen gibt es nicht nur Anpassungen bei den Demenz Pflegestufen, sondern auch bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). So gibt es insgesamt nun fünf Pflegegrade. Mithilfe einer Punktevergabe werden für den jeweiligen Betroffenen sein Pflegegrad und damit seine Leistungsansprüche bestimmt. Dabei werden insbesondere sechs Kriterien beachtet, die als Richtwerte gelten und bei der Bewertung helfen.

Begutachtungskriterien

1. Mobilität
Kann der Betroffene aufrecht sitzen, stehen oder sich frei im Bett bewegen? Gibt es da Einschränkungen?

2. Kognitive Fähigkeiten und Kommunikation
Kann der Erkrankte Orte und Personen erkennen sowie Entscheidungen treffen? Ist er in der Lage komplizierte Handlungen durchzuführen?

3. Verhalten und psychische Probleme
Verhält sich der Demenzkranke grundlos emotional? Ist er aggressiv, hat er Angst oder Halluzinationen?

4. Selbstversorgung
Schafft es der Betroffene sich selbst anzuziehen, zu essen und sich um seine Körperpflege zu kümmern oder braucht er dabei Hilfe?

5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Ist es für den Patienten möglich selbst an Medikamenteneinnahme zu denken oder einen Verband zu wechseln?

6. Soziales Leben
Kann der Alltag noch selbstständig bewältigt werden und wird mit anderen Menschen normal umgegangen?

Es sollte beachtet werden, dass die jeweiligen Kriterien zusätzlich unterschiedlich gewichtet werden. So wird die Selbstversorgung beispielsweise am größten gewichtet.

Tochter hält alter Mutter, die im Rollstuhl sitzt, die Hand

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