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Am 03.03.2021 berichtete das Online Newsportal ntv über die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten. Bisher wurde hier durch das Finanzamt ein Unterschied zwischen einem Pflegeheim und einer Wohngemeinschaft gemacht. Dies soll sich nach dem Urteil des Kölner Finanzgerichtes nun ändern.

Das Gericht entschied hier, dass die Pflegekosten in Wohngemeinschaften zukünftig auch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Die Unterbringungsform soll in Zukunft nicht mehr entscheidend sein.

Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler, wies dabei darauf hin, dass Betroffene das laufende Gerichtsverfahren für sich nutzen können, um Einspruch gegen Bescheide des Finanzamts einzulegen.

Das Finanzamt legte unterdessen einen Einspruch gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof ein.

Wann eine Entscheidung über die Musterklage zu erwarten sei, ist noch unklar.

Den ausführlichen ntv-Bericht finden Sie unter folgendem Link: https://www.n-tv.de/ratgeber/Kosten-fuer-Pflege-WG-bei-Steuer-absetzen-article22399036.html