0209 17755-70 info@anw-wohnen.de

ALTER-nativ Wohnen Gmbh & Co.KG
Benzstraße 4, 45891 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17755-70
Fax: 0209 17755-729

E-Mail:
info@anw-wohnen.de

Unser fachlich, kompetenes Team steht Ihnen jeder Zeit gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.

Ab dem 01. Januar 2017 ist es soweit: Die bisherigen Pflegestufen werden im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes in Pflegegrade umbenannt. Was ändert sich und was bleibt gleich? Erfahren Sie in unserem Ratgeber die Änderungen der Pflegereform.

Die meisten Menschen machen sich über die verschiedenen Pflegegrade, die es in Deutschland gibt meistens erst dann Gedanken, wenn es schon zu spät ist. Oft passiert es deshalb, dass Fehler bei der Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad geschehen und ein Marathon an Behördengängen die Folge ist. Die Einstufung in den Pflegegrad der betreffenden Person wird von dem zuständigen Hausarzt in Verbindung mit einem Gutachter der jeweiligen Pflegekasse der Krankenversicherung getroffen. Grundlage für den Pflegegrad sind die Tätigkeiten, die eine Person nicht mehr allein, und ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, bewältigen kann.

Bewertungskriterien der Pflegegrade nun durch Punkteskala statt durch Zeitmessung

Eine grundlegende Änderung betrifft die Bewertung des Patienten, inwiefern er eine Betreuung benötigt. Zuvor wurde das Gutachten anhand der Zeitmessung beurteilt, die eine Person für die Hilfe in Anspruch nehmen musste. Ab dem 01. Januar 2017 gilt eine Punkteskala, die über die Einstufung entscheidet. Die sechs Kriterien zur Einordnung in den Pflegegrad sind: Alltagshilfe, psychosoziale Unterstützung, nächtliche Hilfe, Präsenz am Tag, krankheitsbedingte Anforderungen und Organisation der Pflegebetreuer.

Der Sonderfall – Pflegegrad 1

Die vormals bei null beginnende Pflegestufe wird nun zum Pflegegrad 1. Um die Leistungen des Pflegegrads in Anspruch nehmen zu können, muss die zu pflegende Person bestimmte Einschränkungen aufweisen. Die bisherigen Kriterien zur Beurteilung des Zustands waren nur auf körperliche Defizite begründet, inzwischen wird auch in dem kleinsten Grad die geistige Verfassung der Person beurteilt. Das bedeutet auch, dass nicht mehr zwingend überhaupt eine körperliche Einschränkung vorhanden sein muss und die geistige Einschränkung allein ebenfalls anerkannt wird.
Patienten mit Pflegegrad 2 bis 5 sind in der Regel in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Auch sie profitieren von den Neuerungen des zweiten Teils des Pflegestärkungsgesetzes. Dabei steigen für sie die Leistungen und eine Unterstützung durch die Pflegekasse von bis zu 52.005 Euro pro Jahr ist möglich.

Vorteile der neuen Pflegegrade: Einstufungen werden gerechter

Die Anpassung der Pflegegrade berücksichtigen vor allem Menschen mit Demenz. Sie erhalten damit eine bessere Betreuung, die stärker auf die Bedürfnisse der erkrankten Person eingeht. Zusätzlich steigen die Leistungen für die Pflegeversicherung, was bedeutet, dass der betreffenden Person mehr Geld anerkannt wird. Der Staat subventioniert die Pflege nun stärker und die Leistungen werden allgemein besser an die Preisentwicklungen im Markt angepasst. Außerdem können Pflegebedürftige von neuen Begutachtungskriterien profitieren.
Insgesamt lässt sich deshalb sagen, dass die Reform der Pflege im Prinzip sehr vorteilhaft für alle Beteiligten ist. Es wird eine bessere, umfangreichere und detailliertere Betreuung von Pflegebedürftigen möglich. Inwiefern die Theorie in die Praxis übernommen wird, lässt sich mit Sicherheit erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beurteilen.