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Die häusliche Pflege verursacht Kosten. Diese müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen aber nicht alleine tragen. Je nach Pflegebedarf und Pflegestufe stehen ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Pflegende Angehörige werden mit Geldmitteln unterstützt und auch für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes gibt es Zuschüsse. Je höher die Pflegestufe, desto höher fallen auch die Leistungen aus, welche die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen zugesteht. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Ein Mitarbeiter sucht den Pflegebedürftigen dafür zuhause auf und schätzt danach die individuelle Pflegesituation ein. Nach eingehender Befragung und Begutachtung der Wohnsituation werden der Pflegebedarf und die dafür benötigte Zeit ermittelt. Neben Geldleistungen können auch Sachleistungen bewilligt werden. Die Kosten für technische Pflegehilfsmittel werden teilweise ebenfalls von der Pflegeversicherung übernommen. Auch die finanzielle Übernahme, bzw. Zuschüsse der für eine häusliche Pflege erforderlichen Umbaukosten in der Wohnung kann beantragt werden. Pflegende Angehörige können darüber hinaus bei der jährlichen Steuererklärung einen Pauschalbetrag geltend machen. Auf Arbeitslosengeld werden die erhaltenen Leistungen für den pflegenden Angehörigen hingegen nicht angerechnet.

Mögliche Hilfeleistungen

Die Pflegekasse übernimmt die häusliche Pflege Kosten, die für eine Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten entstehen und zwar bis zu der Höhe, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgelegt wird. Auch wenn der Pflegebedürftige durch einen Angehörigen gepflegt wird, der dafür ein monatliches Pflegegeld erhält, kann zusätzlich ein Pflegedienst beauftragt werden. Die häusliche Pflege setzt sich dann aus mehreren Kosten-Faktoren zusammen, die monatlich gegeneinander aufgerechnet werden. Benötigt der Pflegebedürftige eine 24 Stunden Betreuung, kann diese entweder durch einen Angehörigen oder durch eine angestellte Pflegekraft geleistet werden. In beiden Fällen wird das gleiche Pflegegeld ausgezahlt. Beträge, die über dieses Pflegegeld hinausgehen, muss der Versicherte jedoch selbst übernehmen. Für die Bezahlung einer externen Pflegekraft, die mit im Haus wohnt und eine 24 Stunden Betreuung gewährleistet, reicht das Pflegegeld in keinem Fall aus. Hier müssen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen also mit Kosten rechnen, die selbst zu tragen sind.

Häusliche Pflege in der gewohnten Umgebung

Die Pflegekasse übernimmt im Falle der häuslichen Pflege sowohl Kosten der Betreuung durch Angehörige als auch durch den professionellen Pflegedienst. Eine Kombination beider Pflegearten ist ebenfalls möglich. Die Einbeziehung von Nachbarn und Bekannten in die Pflege und Betreuung ist ebenfalls eine Alternative. Die Zahlung des Pflegegeldes ist auch dann möglich, wenn der Patient in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens lebt, macht aber in der Regel wenig Sinn. Festgestellt werden Pflegebedarf und notwendige Pflegemaßnahmen in jedem Fall durch einen Mitarbeiter des medizinischen Dienstes vor Ort. In der häuslichen Pflege entstehen aber natürlich auch Kosten für bestimmte Hilfsmittel. Beispiele dafür wären ein Rollator oder Inkontinenzprodukte. In manchen Fällen ist ein spezieller Sitz zur Erhöhung der Toilette nötig oder der Pflegebedürftige braucht technische Hilfestellung beim Einstieg in die Badewanne. All diese zusätzlichen Pflegekosten können unter Umständen ebenfalls von der Pflegekasse übernommen werden. Angehörige von Pflegebedürftigen sollten sich also gründlich über mögliche finanzielle Hilfen informieren und gegebenenfalls Sachleistungen beantragen, diesbezüglich sollte Ihnen der ambulante Pflegedienst, oder aber auch die angebotenen Pflegeberatungsstellen der jeweiligen Kommune zur Seite stehen und unterstützen.