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Demenzkranke Personen kommen mit der Zeit in einen Zustand, in dem sie als pflegebedürftiger Mensch aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes plötzlich Hilfe benötigen und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Um die Pflege und die Betreuung des Fachpersonals in einer Demenz WG zu bezahlen, haben demenziell erkrankte Menschen, unter Umständen einen Anspruch auf eine Pflege durch den Sozialhilfeträger.

Das war leider nicht immer so. In den letzten Jahren wurden regelmäßig Anträge für die Finanzierung der Pflege in Demenz WGs von Seiten des Sozialamtes abgelehnt. Doch seit Mai 2017 gibt es für die betroffenen Bewohner von DemenzWGs Hoffnung und Verstärkung.

Rechtsgutachten der wig gibt Hoffnung

Ein juristisches Gutachten – Beauftragt von der wig Wohnen in Gemeinschaft – bestätigt, dass die individuellen Bedarfe der Betroffenen von den Sozialämtern höher gestellt werden müssen, als die örtliche Referenzmiete (wird gebildet aus dem Mietpreis je m² Wohnfläche, der abstrakten Wohnraumgröße und den abstrakten Betriebskosten).

Die Anforderungen an Demenz Wohngemeinschaften führen zu Kosten

Viele Sozialämter wollen die Kosten von Demenz Wohngemeinschaften nicht mehr tragen. Die Folge: abgelehnte Anträge von Betroffenen und deren Familien!

Dabei benötigen an Demenz erkrankte Personen nicht nur intensive Betreuung und Pflege, sondern auch den passenden Wohnraum. Große Badezimmer (möglichst alters- und behindertengerecht), spezielle Betten und Einrichtung, alles dies ist für einen Alltag in Selbstständigkeit notwendig.

Statt sich an den Bedürfnissen und dem Wohl der Betroffenen zu orientieren, waren Referenzmieten für Sozialämter der Wegweiser. Das Gutachten appelliert hingegen an den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse – für ein Leben in Würde und sozialer Gemeinschaft. Denn genau dieses Leben bringt den Betroffenen viele Vorteile.

Doch stellt sich bei vielen Erkrankten und deren Familien immer wieder die Frage, wann das Sozialamt unterstützte, respektive welche Kosten genau übernommen werden.

Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?

Bei demenziell erkrankten Menschen werden die Kosten, die für die Pflege notwendig sind übernommen. Dies können beispielsweise Kosten sein für:

  1.  Die Betreuungskosten
  2. Verpflegung und Unterkunft, wenn die Kosten der Pflegeversicherung nicht übernommen werden(*1)
  3. Übernahme der Pflegehilsmittel
  4. Die Kurzzeitbetreuung sowie die Kurzzeitpflege
  5. Zusätzliches Taschengeld
  6. Die Häusliche Pflegegeld für pflegende Angehörige
  7. Die ambulante Pflege über Pflegedienste
  8. Die Ersatzpflege
  9. Eine vollständige stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer Demenz Wohngemeinschaft

(*1): Bei einem bedürftigen Menschen, der an Demenz erkrankt ist und einen Pflegegrad 2 besitzen, kann das Sozialamt die Kosten für die Unterkunft und zusätzlich die Verpflegung übernehmen.

Um Sozialleistungen für die Pflege vom Sozialamt zu erhalten, ist ein Pflegegrad oder eine Pflegestufe aber nicht zwingend erforderlich. Hier erfahren Sie, wer per Definition pflegebedürftig ist und ob eine Pflegebedürftigkeit besteht.

Die Vorteile einer Demenz Wohngemeinschaft

„Raus aus der Isolierung, rein in den Alltag, und zwar gemeinsam!“

In einer Wohngemeinschaft für demenziell erkrankte Menschen wohnen mehrere Betroffene, verschiedensten Alters und Stadiums der Krankheit unter der Aufsicht eines Pflegepersonals in einem sozialen Umfeld. Sie wohnen und leben zusammen ein selbstbestimmtes Leben. Ähnlich wie in einer Familie. Ziel der Demenz WG ist es Ihnen ein so möglichst normales und familiäres Alltagsleben zu gewährleisten.

Die Bewohner kochen zusammen, gehen zusammen einkaufen und unterstützen sich gegenseitig. Natürlich hilft und unterstützt auch das Pflegepersonal – aber im Vordergrund steht die Gemeinschaft der Bewohner. Durch das Miteinander und die Verteilung der Aufgaben wird die Selbstständigkeit der Betroffenen weiter gefördert.

Darüber hinaus entspricht die Innenausstattung der Wohnräume genau den Bedürfnissen der Bewohner. Alles ist genau auf ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.

Die Menschlichkeit muss im Fokus stehen

Auch für das Sozialamt sollten – nicht nur, weil das Gutachten dies fordert – die Menschlichkeit und das Wohl der Betroffenen über den möglichen Kosten und den örtlichen Mietstandards stehen.