Wichtig zu wissen ist, dass es keine spezielle Demenz Pflegestufe gibt. Dennoch haben Angehörige und Betroffene Anspruch auf Leistungen, die seit Anfang 2015 erhöht wurden. Mit der neuen, eigentlich inoffiziellen Pflegestufe 0 hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass viele demenzkranke Menschen körperlich durchaus fit sind, aber dennoch eine sehr intensive Betreuung benötigen.
In den Pflegestufen 0, 1, 2 oder 3 besteht ein Anspruch auf Sachleistungen und Pflegeleistungen. Um die Anerkennung der Pflegestufe zu beantragen und die damit verbundenen Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Berechtigt zum Erhalt von Leistungen aus der Pflegeversicherung sind alle Personen, die in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Zusätzlich müssen Angehörige oder der Antragsteller die Pflegebedürftigkeit nachweisen. Dies geschieht durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, kurz MDK.
Inoffizielle Pflegestufe 0
Die Pflegestufe 0, die auch als inoffizielle Pflegestufe bezeichnet wird, soll pflegende Angehörige entlasten, die einen demenzkranken Angehörigen betreuen, der zwar körperlich fit ist, aber aufgrund seiner Erkrankung beaufsichtigt werden muss. Der Umfang der Einschränkung wird durch den MDK festgestellt. Abhängig von dem zu erbringenden Aufwand des pflegenden Angehörigen werden in der Pflegestufe 0 bis zu 200 Euro monatlich gezahlt. Mit dem Betreuungsgeld, wie die Leistungen in der Pflegestufe 0 genannt werden, können Angehörige Betreuungsangebote finanzieren, die ihnen den Alltag erleichtern. Zu den Betreuungsangeboten zählen zum Beispiel die Tages- und Nachtpflege oder Pflegekurse. Auch außerhäusliche Betreuungsangebote, wie die Teilnahme an tagesstationären Angeboten, können mit dem Betreuungsgeld finanziert werden.
Neben dem Betreuungsgeld aus der Pflegestufe 0 stehen pflegenden Angehörigen weiterhin folgende Leistungen zu: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege.
Demenz Pflegestufen 1, 2 und 3
Die Pflegestufen 1, 2 und 3 werden nach Aufwand und Intensität der Pflegetätigkeiten eingeteilt. Dazu hat der Gesetzgeber die Pflegestufen in erheblich pflegebedürftig für Pflegestufe 1, schwer pflegebedürftig für Pflegestufe 2 und schwerst-pflegebedürftig für Pflegestufe 3 unterteilt. Zu den Pflegetätigkeiten gehören Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung, bei Einschränkungen in der Mobilität und bei hauswirtschaftlichen Abläufen. Mit der Härtefallregelung erkennt der Gesetzgeber einen außergewöhnlich hohen Pflegebedarf an, der über die Pflegestufe 3 hinausgeht. Für die Einstufung in eine der Demenz Pflegestufen wird die Zeit zugrunde gelegt, die Angehörige aufwenden müssen, um die Grundpflege sicherzustellen.
Der Antrag für die Anerkennung der Pflegestufe kann formlos bei der Pflegekasse eingereicht werden. Viele Kassen bieten aber auch Vordrucke an und senden diese zu. Bei einem negativen Entscheid hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerspruch. Hilfreich ist ein so genanntes Pflegebuch, dass pflegende Angehörige führen und in dem die Zeiten und die Tätigkeiten genau festgehalten sind. Entscheidet die Pflegeversicherung positiv über die Demenz Pflegestufe, erhalten Angehörige die Zahlung rückwirkend ab Eingangsdatum des Antrages.