ANW ist Generalmieter der einzelnen Wohngemeinschaften. Einzelne Mieter der Demenzwohngemeinschaften sind somit Untermieter der ANW® Alter-nativ Wohnen GmbH & Co.KG. Diese stellt dem Eigentümer als Auflage, dass Wohnungen den Ansprüchen einer Demenzwohngemeinschaft und dem ANW-Konzept angemessen ausgebaut und ausgestattet sind. Neubauten oder sanierte Wohnobjekte sind daher seniorengerecht hergerichtet und müssen nicht noch nach dem Einzug der Untermieter entsprechend umgebaut und angepasst werden.
Im Mietverhältnis mit der ANW stehen die Mieter oder deren Angehörige.