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Rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden in Deutschland noch in den eigenen vier Wänden durch pflegende Angehörige versorgt. Die häusliche Pflege spielt hierzulande also immer noch eine tragende Rolle. Dennoch können die Angehörigen den Pflegeaufwand meist nicht alleine stemmen. Häufig springen Nachbarn und Bekannte helfend ein. Reicht das nicht mehr aus, wird ein ambulanter Pflegedienst in die Organisation der Betreuung mit einbezogen. Aber auch wenn die ambulante Pflege den Betreuungsbedarf nicht mehr decken kann, gibt es weitere Möglichkeiten, die häusliche Pflege aufrecht zu erhalten. Eine ausgebildete Pflegekraft kann eine 24 Stunden Versorgung gewährleisten, wenn sie mit im Haus wohnt. Diese Rundumbetreuung wird meist durch Pflegekräfte aus dem osteuropäischen Ausland übernommen.

Die Hilfen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung der Krankenkassen unterstützt die häusliche Pflege durch Angehörige mit finanziellen Mitteln. Die Höhe der Zuschüsse hängt dabei vom tatsächlichen Pflegebedarf ab. Dieser Bedarf wird durch die Pflegestufen I bis III festgelegt. Jeder Stufe wird ein Zeitbedarf an Pflegeleistungen zugeordnet. Die Einstufung des Pflegebedürftigen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Dafür kommt ein Mitarbeiter ins Haus und befragt den Patienten vor Ort. Entsprechend der Vergabe der Pflegestufe werden dann die finanziellen Leistungen berechnet, die dem Versicherten zustehen. Demente Personen bekommen eventuell zusätzliche Zuschüsse, wenn ihre Alltagskompetenz bereits erheblich eingeschränkt ist. Angehörige erhalten für die häusliche Pflege von der Versicherung ein monatliches Pflegegeld, weitere Leistungen stehen für Pflegesachleistungen zur Verfügung, beispielsweise die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. Darüber hinaus kann die Kostenübernahme von bestimmten Pflegehilfsmitteln beantragt werden. Auch bauliche Veränderungen in der Wohnung, welche durch die Pflegebedürftigkeit notwendig geworden sind, können auf Antrag von der Pflegeversicherung bezuschusst werden.

Hilfen ohne Pflegestufe

Eine Pflegestufe erhält nur, wer täglich einen Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten hat. 46 Minuten davon müssen für die Grundpflege aufgebracht werden, wobei mindestens zwei Verrichtungen anfallen müssen. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Pflegestufe I zuerkannt. Liegt der Pflegebedarf darunter, liegt allerdings eine diagnostizierte Demenz vor, bekommt der Patient die Leistungen der, seit 2014 eingeführten Pflegestufe 0. In diesem Fall sind finanzielle Hilfen der Pflegeversicherung eventuell möglich. Für die häusliche Pflege von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also einer beginnenden Demenz, können Zuschüsse auch bei der Pflegestufe 0 beantragt werden. Diese Mittel stehen beispielsweise für die Inanspruchnahme gerontopsychiatrischer Angebote zur Verfügung. Aber auch gewisse Sachleistungen und Beratungsbesuche durch Fachkräfte stehen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz grundsätzlich zu. Kommt die häusliche Pflege aufgrund dieser Einschränkungen an ihre Grenzen, ist eine Unterbringung in einer auf das Krankheitsbild Demenz spezialisierten Wohngruppe in diesen Fällen auch mit der Pflegestufe 0 kein Problem.