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Die Kosten für das Leben innerhalb einer Demenzwohngemeinschaft setzen sich durch verschiedene Bestandteile zusammen. Zunächst entfällt darauf natürlich die Miete für den Wohnraum. Diese ist direkt an die ANW zu entrichten, die als Generalmieter für die Wohnobjekte auftritt. Mieter sind daher rechtlich Untermieter der Wohngemeinschaften. Zusätzlich entfallen Kosten auf Instandhaltung der Wohnung und natürlich der laufenden Nebenkosten.

Haushaltskosten, aber auch Kosten für Ausstattung und Verbrauchsgüter sind ebenso wie Pflegekosten Bestandteil der Gesamtfinanzierung. Diese ist bei einer Demenzwohngemeinschaft geringer als bei Heimaufenthalten. Zusätzlich kann man zur Unterstützung der Finanzierung natürlich Kranken- und Pflegeleistungen beanspruchen. Bei einer geringen Grundsicherung der Betroffenen steht zudem der Anspruch auf Sozialhilfe, welche im Einzelfall durch eingängige Prüfung der Sachlage beantragt werden kann.